Notieren Sie:
- das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Falls abweichend: Name, Anschrift und Versicherung des Fahrzeughalters (im Fahrzeugschein eingetragene Person)
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
- Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen; bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Fotografieren Sie:
- nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen);
- fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
Bestehen Sie darauf:
- Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden (Schäden bis 1.000,00€)
- Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
- Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Quelle: http://www.bvsk.de